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„Durchgecheckt“ und „top fit“ als Zusicherungen beim Pkw-Kauf?

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Oberlandesgericht Bamberg
Az.: 8 U 68/00
Verkündet am 20.12.2000
Vorinstanz: LG Hof – Az.: 13 O 333/99

In dem Rechtsstreit wegen Forderung. hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6. Dezember 2000 für Recht erkannt:
I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Hof vom 25. Mai 2000 wird zurückgewiesen
II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Das Urteil beschwert den Kläger mit 20.551,94 DM.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:
Die Berufung ist statthaft, sie ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet (§§ 511 ff. ZPO), hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
Das Landgericht Hof hat die Klage zu Recht abgewiesen, da der Kläger erhebliche Fehler (§ 459 Abs. 1 BGB) des verkauften Pkw Jaguar zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht bewiesen hat und somit weder Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 463 BGB), noch Wandlung (§ 462 BGB) verlangen kann. Dem Pkw fehlte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auch keine zugesicherte Eigenschaft (§ 459 Abs. 2 BGB).
1. Mängel:
a) Soweit der Kläger das Nichtfunktionieren des von der Beklagten zwischenzeitlich in Stand gesetzten Tempomats sowie das Fehlen des Tankdeckels rügt, greift § 459 Abs. 1 S. 2 BGB ein, wonach eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit außer Betracht zu bleiben hat.
b) Der vom Kläger gerügte Heckschaden ist nach dem vom Landgericht erholten Sachverständigengutachten fachmännisch behoben (Gutachten S. 8). Die klägerseits angesprochene Feuchtigkeitsbildung ist danach einer porösen Dichtung im Radhausbereich zuzuordnen. Nachdem der Sachverständige keine massive Nässebildung im gesamten Kofferraumbereich feststellen konnte, handelt es sich insoweit ebenfalls nicht um einen erheblichen Fehler i.S. von 459 Abs. 1 S. 1 BGB.
Den vom Kläger reklamierten Benzingeruch hat der Sachverstä[…]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/top_fit.htm

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