AMTSGERICHT MÜNCHEN
Az.: 345 C 10019/01
Verkündet am 25.07.2001
Das Amtsgericht München erläßt wegen Schadenersatz aufgrund mündlicher Verhandlung vom 22.6.2001 am 25.7.2001 folgendes Endurteil
I. Die Beklagten werden gesamtverbindlich zur Zahlung von DM 5.054,94 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach
1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes seit dem 12.04.200! an die Klägerin verurteilt.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 1/11, die Beklagten gesamtverbindlich 10/11.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitsung der Klägerin von DM 6.500,– vorläufig vollstreckbar, im übrigen ohne Sicherheitsleistung.
Tatbestand:
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche aus einem Unfallgeschehen geltend, das sich am 02.02.2001 gegen 11.30 Uhr an der Kreuzung Heinrich-Wieland-Straße/Fritz-Erler-Straße in München ereignete.
Beteiligt war die Klägerin mit ihrem Pkw, amtl. Kennzeichen: XX-XX 1234 , sowie der Pkw des Beklagten zu 1), gesetzlich haftpflichtversichert bei der Beklagten zu 2) mit dem amtl. Kennzeichen: YY-YY 4321. Nach ihrem Vortrag fuhr die Klägerin am Unfalltag auf der Linksabbiegerspur der Heinrich-Wieland-Straße in den Kreuzungsbereich Heinrich-Wieland-Straße /Fritz-Erler-Straße ein. Die Linksabbiegerampel zeigte Grün. Der Beklagte zu 1) fuhr dem klägerischen Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h voraus. Im Kreuzungsbereich bremste der Beklagte zu 1) sein Fahrzeug unvermittelt, ohne verkehrsbedingten Grund, zum Stillstand ab. Die nachfolgende Klägerin fuhr auf. Der dem Fahrzeug folgende Zeuge konnte ein Auffahren durch Bremsen vermeiden.
Den unfallbedingt entstandenen Schaden hat die Klagepartei wie folgt beziffert:
Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert DM 3.200,0
Gutachterkosten DM 759,92
An- und Abmeldekosten pauschal DM 150,-
Standgebühr DM 111,-
Nutzungsausfallentschädigung
23 Tage a DM 56,– DM 1.288,10
Auslagenpauschale DM 50,00
Gesamtbetrag DM 5.558,92
Mangels vorprozessualer Leistung der Beklagten hat die Klägerin beantragt zu erkennen: