OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Az.: 7 U 174/00
Verkündet am 12.12.2001
Vorinstanz: LG Frankfurt – Az.: 2-5 O 348/00
In dem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main – 7. Zivilsenat – aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17.10.2001 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.9.2000 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im übrigen werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.363,50 DM nebst 4 % Zinsen seit 7.8.2000 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 88 % und die Beklagten 12% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger ist mit 9.900,- DM, die Beklagten sind mit 1.363,50 DM beschwert.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 l ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Die Berufung des Klägers ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. Sie hat jedoch in der Sache nur teilweise Erfolg. Dem Kläger steht gegenüber den Beklagten ein Anspruch auf Ersatz der weiteren Abschleppkosten in Höhe von 1.363,50 DM gemäß § 63 VVG zu. Zwar sind bei einem Totalschaden nach dem Wortlaut der AKB grundsätzlich Fracht- und Transportkosten nicht zu ersetzen, da die Kaskoversicherung sich dann auf den Wiederbeschaffungswert beschränkt (vgl. Stiefel / Hofmann § 13 AKB, Rz. 62). In Hinblick darauf, dass der Versicherungsnehmer sich gemäß § 13 Abs. 3 AKB den Veräußerungswert der Restteile anrechnen lassen muss, werden allerdings Bergungskosten als ersatzfähig angesehen (vgl. LG Oldenburg ZfS 1993,18,19; Stiefel / Hofmann § 13 AKB, Rz. 62), welche die Beklagten vorliegend auch bereits erstattet haben; die Kosten für das Abschleppen des LKWs von der Unfallstelle zu einer nahe gelegenen PKW-Werkstatt in Wb. sind beglichen. Darüber hinaus kommt jedoch ein Anspruch auf Ersatz der Transportkosten zur nächsten zuverlässigen Werkstatt, in deren Wahl der Vers[…]