Hessisches Landesarbeitsgericht
Az: 219 Sa 1254/00
Verkündet am 09.01.2001
Vorinstanz: ArbG Fulda – Az.: 2 Ca 91/00
Das Hessische Landesarbeitsgericht, Kammer 2 hat auf die mündliche Verhandlung vom 09. Januar 2001
für Recht erkannt:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Fulda vom 29. Juni 2000 – 2 Ca 91/00 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.
Die am 24. Januar 1967 geborene Klägerin ist alleinerziehend und zwei Kindern unterhaltsverpflichtet. Seit dem 01. Juli 1998 ist sie in dem von der Beklagten betriebenen Bürohandel im Telefonverkauf von Büromaterial zu einer monatlichen Vergütung von zuletzt 2.200;00 DM brutto im Monat teilzeitbeschäftigt. Dabei gehört es zu ihrer und ihrer Kolleginnen Aufgabe, in Listen aufgeführte Kunden anzurufen und die von der Beklagten vertriebenen Bürobedarfsartikel an diese Kunden zu verkaufen. Wenn es ihr gelingt, den Kunden zu einer Bestellung zu veranlassen, hat sie die Bestellung telefonisch entgegenzunehmen und die bestellten Artikel in die EDV-Anlage einzugeben. Sofern der Kunde zunächst ein Angebot wünscht, erstellt sie für den Kunden über die EDV-Anlage ein Angebot. Wenn der Kunde keine Bestellung in Auftrag gibt, ist die Tätigkeit der Klägerin mit dem Telefonat erledigt. Wenn sich im Rahmen des Telefonats ergibt, dass sich die Daten des Kunden geändert haben, hat die Klägerin diese in der EDV-Anlage zu aktualisieren. Die Beklagte beschäftigte regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden. Neben der Klägerin waren neun weitere Arbeitnehmerinnen im Telefonverkauf eingesetzt, davon eine vollzeit- und acht teilzeitbeschäftigt. Dabei handelte es sich – auf Verlangen der Klägerin im Prozess mitgeteilt – um folgende in die Sozialauswahl einbezogene Arbeitnehmerinnen:
DHD , 43 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, Betriebszugehörigkeit: sechs Jahre
DB, 44 Jahre, verheiratet, Betriebszugehörigkeit: zehn Jahre
DRR, 52 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, Betriebszugehörigkeit: elf Jahre
DCK, 55 Jahre, verhe[…]