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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sondervergütung – Anspruch hierauf nach Kündigung?

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main
Az: 4 Ca 2612/01
Verkündet am 30.10.2001

In dem Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main Kammer 4 auf die mündliche Verhandlung vom 30.10.01 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 62 % und die Beklagte 38 % aus einem Gesamtstreitwert in Höhe von DM 32.500.-
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf DM 20.000,00 festgesetzt.

Tatbestand:
Die Parteien streiten noch über die Zahlung einer Sondervergütung.
Der Kläger war mit Arbeitsvertrag vom 16.08.1994, wegen dessen Inhalt auf BI. 7 bis 11 d. A. Bezug genommen wird, seit dem 01.09.1994 bei der Beklagten beschäftigt. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Quartal. Der Kläger erhielt zuletzt eine monatliche Vergütung in Höhe von DM 14.125,00 brutto.
Mit Schreiben vom 21.03.2000 teilte die Beklagte dem Kläger u. a. Folgendes mit (vgl. BI. 13 d. A.):
„Sehr geehrter Herr
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich die Corporate-Finance-Aktivitäten Ihres Teams erfreulich entwickelt. An den erfolgreichen Transaktionen hatten Sie einen maßgeblichen Anteil. Hierfür sprechen wir Ihnen unsere Anerkennung aus und bekräftigen diese mit einer einmaligen Sondervergütung für das vergangene Geschäftsjahr – ohne Rechtsanspruch für die Folgejahre – von DM 120.000,00 brutto.
Die Sonderzahlung wird in zwei Teilbeträgen ausbezahlt und zwar DM 100.000,00 im April dieses Jahres und DM 20.000,00 im April des folgenden Jahres.
Die Sonderzahlung steht mit Ihrem Jahresgehalt in keinem Zusammenhang und nur denjenigen Mitarbeitern zu, die im April des jeweiligen Auszahlungsjahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen.
Die Beklagte zahlte an den Kläger im April 2000 den Teilbetrag in Höhe von DM 100.000,00 aus.
Mit Schreiben vom 10.05.00 kündigte der Kläger das Arbeitsverhältnis ordentlich. Auf Wunsch des Klägers wurde das Arbeitsverhältnis sodann einvernehmlich vorzeitig zum 14.07.00 beendet.
Mit am 09.04.01 der Beklagten zugestellter Klageschrift hat der Kläger einen Bonus und die restliche Sondervergütung eingeklagt. Den[…]


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