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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nebentätigkeitsgenehmigung – Streit um die Erteilung

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Hessisches Landesarbeitsgericht
Az: 219 Sa 2046/00
Verkündet am 10.07.2001
Vorinstanz: ArbG Frankfurt am Main – Az.: 6 Ca 2166/00

Das Hessische Landesarbeitsgericht , Kammer 2 in Frankfurt am Main hat auf die mündliche Verhandlung vom 10. Juli 2001 für Recht erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 20. September 2000 – 6 Ca 2166100 – wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung.
Der am 13. Dezember 1954 geborene Kläger ist seit dem 01. Januar 1986 bei der Beklagten beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Schreiben der Beklagten vom 04. Dezember 1985, in dem es u. a. heißt:
wir … bestätigen, daß wir Sie ab 1. Januar 1986 als Fluggastkontrolleur für die Dienststelle Fluggastkontrolle (ZV 31) innerhalb unserer Abteilung Zentrale Verkehrsleitung einstellen werden.
Ihr Arbeitsvertrag richtet sich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) einschließlich der für die Flughafen AG geltenden Zusatzbestimmungen sowie der hierzu getroffenen Sonderregelung für Zeitangestellte (SR 2y), den betriebsüblichen Regelungen, den Dienstvorschriften und den Richtlinien zur Ausübung der Luftaufsicht des Hessischen Minister für Wirtschaft und Technik.
“ (Bl. 4 und 5 d. A.).
Durch Bescheid des Versorgungsamtes Gießen vom 06. April 1999 ist der Kläger seit dem 09. November 1998 als Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 50 % anerkannt; Grundlage der Anerkennung waren Behinderungen durch Depression, Fehlhaltung der Wirbelsäule mit degenerativen Veränderungen, rezidivierende Reizerscheinungen, Bandinstabilität des rechten Kniegelenkes, leichte Fußdeformität beiderseits sowie rezidivierende Magenschleimhautentzündung (BI. 84 und 85 d. A.). Zunächst war der Kläger bis Oktober 1997, als betriebsärztliche Untersuchungen gesundheitliche Bedenken gegen diese Art der Beschäftigung ergaben, als Fluggastkontrolleur tätig. Ob er derzeit in der Personalkontrolle oder nur mit der Überprüfung von Gepäckstüc[…]


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