Arbeitsgericht Siegen
Az.:. 2 Ca 1681/00
Verkündet am: 23.11.2001
In dem Rechtsstreit hat die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Siegen auf die mündliche Verhandlung vom 23. November 2001 für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 25. September 2000 nicht aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 25 %, die Beklagte zu 75 %.
Der Streitwert wird auf 14.973,04 DM festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung.
Die am XX.XX.XXXX geborene, ledige Klägerin, die eine erwachsene Tochter hat, war seit dem 1. Juli 1995 als Köchin, zuletzt in den A-Werkstätten in N der Beklagten beschäftigt. Bei der Beklagten besteht ein Betriebsrat.
Die Klägerin war seit 1997 des Öfteren krank. In den Jahren 1997 und 1998 legte sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, die sämtlich von Fachärzten für Neurologie, Psychotherapie oder Psychiatrie bzw. von Spezialkliniken mit den gleichen Arbeitsfeldern stammten (vgl. Kopie der AU-Bescheinigungen, ärztlichen Bescheinigungen sowie Bescheinigungen über Maßnahmen zur stufenweise Wiedereingliederung, Bl. 144 ff d. A.). Die Beklagte entschloss sich aufgrund der krankheitsbedingten Fehlzeiten zur Kündigung. Ihr Geschäftsführer fertigte unter dem 14. September 2000 für den Betriebsrat ein Anhörungsschreiben (vgl. Bl. 118 d. A.). Dieses wurde auf dem Postweg vom Sitz der Beklagten in Siegen zu den Werkstätten nach N gesandt und dort von dem Werkstattleiter, dem Zeugen U, am 15. September 2000 an den Betriebsratsvorsitzenden, den Zeugen G, überreicht. Das Anhörungsschreiben hat folgenden Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr G,
Frau R, geb. XX.XX.XXXX in Zwönitz/Sachsen, wohnhaft XX, nicht verheiratet, 1 Kind, ist seit 01.07.1995 als Köchin in der A-Küche beschäftigt. Die Krankenstatistik von Frau R weist seit 1997 folgende Krankheitstage auf:
1997 60 Kalendertage
1998 365 Kalendertage
1999 11 Kalendertage
2000 bis zum heutigen Tage 131 Kalendertage
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Küchenbetrieb für eine kontinuierliche Besetzung eine bestimmte Zahl von Fachkräften erfordert. Wie Sie sicherlich nachvollziehen können, ist es im Küchenbereich kaum möglich[…]