Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung (betriebsbedingte) – unternehmerische Entscheidung und Beendigung der Arbeit

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Arbeitsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen 7 Ca 4196/01
Verkündet am 30.10.2002

In dem Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main Kammer 7 auf die mündliche Verhandlung vom 30.10.2002 für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf € 14.832,88 festgesetzt.

Tatbestand
Auf Grund des Arbeitsvertrages vom 17.12.1997, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird (Bl. 4 und 5 d. A.) stand der Kläger mit der Beklagten für den Zeitraum von 48 Monaten in einem Arbeitsverhältnis als Safetyingenieur bei dem U-Bahnbau in Das Monatsgehalt betrug DM 9.670,– brutto und das Arbeitsverhältnis sollte nach Ablauf der Probezeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende ordentlich kündbar sein. Der Kläger ist von Beruf Diplom-Bergingenieur.
Mit Schreiben vom 11.05.2001, dem Kläger am 14.05.2001 ausgehändigt, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger ordentlich betriebsbedingt zum 30.06.2001.
Mit seiner Klage vom 29.05.2001, bei Gericht am 31.05.2001 eingegangen, erhob der Kläger gegen diese Kündigung Kündigungsschutzklage. .
Der Kläger ist der Meinung, die Kündigung der Beklagten vom 11.05.2001 sei sozial nicht gerechtfertigt, denn dringende betriebliche Erfordernisse lägen nicht vor, zumal das Projekt TV. noch nicht abgeschlossen sei und auch vor dem 31.12.2001 nicht abgeschlossen sein werde.
Der Kläger beantragt, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten durch die Kündigung vom 11.05.2001, ausgehändigt am 14.05.2001, nicht beendet worden ist.
Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Die Beklagte trägt vor, der Kläger sei bei dem Tunnelbauprojekt in F. als Safetyingenieur für die Bauüberwachung eingesetzt worden. Das Tunnelbauprojekt sei von einem aus mehreren Firmen bestehenden Konsortium ausgeführt worden.
Ab Oktober 2000 sei absehbar gewesen, dass die Rohbauarbeiten bis zum 30.06.2001 bei dem […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv