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Ermittlungsverfahren: Arbeitgeber muss Berufskraftfahrer Rechtsanwalt bezahlen!

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BAG
Az: 8 AZR 260/94
Urteil vom 16.03.1995
Vorinstanzen:
1. Arbeitsgericht Stuttgart Kammern Ludwigsburg – Az.: 12 Ca 1468/92 – Urteil vom 03.02.1993
2. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Az.: 5 Sa 55/93 – Urteil vom 28.01.1994

Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Erstattung von Verteidigerkosten des Klägers.
Der Kläger war seit Ende April 1991 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Er wurde auf einem Lkw eingesetzt.
Am 25. Juli 1991 kam es während einer Dienstfahrt zu einem Verkehrsunfall. Der vom Kläger geführte Lkw erfaßte einen anderen Verkehrsteilnehmer, als dieser auf die Fahrbahn trat, und überrollte ihn mit den Zwillingsreifen. Am 5. August 1991 verstarb der Unfallbeteiligte an den Folgen seiner Verletzungen.
Der Kläger beauftragte seinen heutigen Prozeßbevollmächtigten mit seiner Verteidigung und vereinbarte mit ihm ein Stundenhonorar von 150,– DM.
Am 6. Februar 1992 stellte die Staatsanwaltschaft das wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung gegen den Kläger eingeleitete Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. In der Einstellungsverfügung heißt es u.a.:
„Bei einer vom Beschuldigten eingehaltenen Geschwindigkeit von ca. 20 km/h war aus dieser Entfernung ein Abbremsen des Fahrzeugs nicht mehr möglich und das Unfallgeschehen für den Beschuldigten nicht zu vermeiden.“
Der Kläger verlangt von der Beklagten Erstattung der seinem Verteidiger geleisteten Vergütung in Höhe von 1.160,52 DM.
Er hat die Auffassung vertreten, die Beklagte müsse seine Verteidigerkosten als Aufwendungsersatz tragen. Sie hafte ihm im übrigen auch auf Schadensersatz, weil sie es pflichtwidrig unterlassen habe, zu seinen Gunsten eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Der Kläger hat, insoweit in der Revisionsinstanz noch erheblich, beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 1.160,52 DM nebst 4 % Zinsen hierau[…]


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