Arbeitsgericht Kiel
Az.: ö.D. 5 Ca 1995 d/05
Urteil vom 09.02.2006
In dem Rechtsstreit hat die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Kiel auf die mündliche Verhandlung vom 09.02.2006 für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits
3. Der Wert des Streitgegenstands beträgt 7.371,00 Euro.
Tatbestand:
Der Kläger begehrt eine Entschädigungszahlung wegen Diskriminierung seiner Person als schwerbehinderten Stellenbewerber in einem Bewerbungsverfahren nach § 81 SBG IX.
Der Kläger ist 41 Jahre alt und ledig. Er hat keine unterhaltsberechtigten Personen zu versorgen. Der Kläger ist seit einem Jahr als selbstständiger Rechtsanwalt tätig.
Die Beklagte suchte per Stellenausschreibung im Internet eine/einen Jurist(in) für A…. In der Stellenbeschreibung wurde eine engagierte Kraft für die Tätigkeit in der Widerspruchsstelle der A… gesucht. Arbeitsort: R…. Gern Bewerber/innen aus dem Raum S.-H./HH, da Befristung vorerst bis 31.12.2005 geplant. Bitte nur schriftliche Bewerbungen bis 31.03.2005 an die Agentur für Arbeit Rendsburg.
Frühestes Eintrittsdatum: sofort
Dotierung: BAT Vb (vgl. die Stellenausschreibung, Bl. 10 d. A.).
Dies entspricht einem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von 2.454 Euro.
Auf die Stelle bewarben sich ca. 60 Personen.
Unter dem 18.03.2005 bewarb sich auch der schwerbehinderte Kläger (GdB 50, Gehbehinderung), auf die ausgeschriebene Position als Sachbearbeiter in der Widerspruchsstelle der A… der Beklagten (Bl. 8. d. A.). Im unteren Teil seiner Bewerbung wies er auf seine Schwerbehinderung hin und markerte diesen Teil auffällig.
Des Weiteren heftete er eine Kopie seines Schwerbehindertenausweises an sein Bewerbungsschreiben (Bl. 9 d. A.).
Der Kläger ist Volljurist und derzeit als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Er war vorher in der öffentlichen Verwaltung im Rechtsamt der Stadt … von 1997 bis 2001 aufgrund mehrerer befristeter Verträge und als Rechtsschutzstellenleiter des Sozialverbandes … von 2002 – 2003 tätig (vgl. die Zeugnisse des Klägers Bl. 15 – 18 d. A.).