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EU-Führerscheine, die außerhalb einer Sperrfrist in Deutschland im Ausland unter Beachtung des Wohnsitzerfordernisses erworbenen wurden, berechtigten auch dann in Deutschland zum Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden war (Oberlandesgericht Hamm, Az.: III-3 RVs 46/12, Urteil vom 26.09.2012).[…]
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