Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Az: 28274/08
Urteil vom 21.07.2011
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin nach ihrer Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber wegen Mängeln in der Pflege ungerechtfertigt war.
Die Beschwerde betraf einen sogenannten Whistleblowing-Fall. Die Beschwerdeführerin war als Altenpflegerin bei der â¦..beschäftigt, deren Mehrheitseigner das Land Berlin ist. Sie wurde 2005 entlassen, nachdem sie Strafanzeige wegen Betruges gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte, mit der Begründung, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhielten wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten.
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin ist deutsche Staatsangehörige, 1961 geboren, und lebt in Berlin. Sie war als Altenpflegerin bei der ….. Netzwerk für Gesundheit GmbH beschäftigt, die auf Gesundheits- und Altenpflege spezialisiert und deren Mehrheitseigner das Land Berlin ist. Ab Januar 2002 arbeitete die Beschwerdeführerin in einem Altenpflegeheim, in dem viele der Patienten auf spezielle Hilfe angewiesen waren. Die Beschwerdeführerin und ihre Kollegen wiesen die Geschäftsleitung der GmbH im Zeitraum zwischen Januar 2003 und Oktober 2004 mehrfach darauf hin, dass das Personal überlastet sei und seinen Pflichten nicht nachkommen könne; darüber hinaus würden Pflegeleistungen nicht korrekt dokumentiert. Von Mai 2003 an erkrankte die Beschwerdeführerin mehrfach und war teilweise arbeitsunfähig; laut einer ärztlichen Bescheinigung war dies die Folge von Arbeitsüberlastung. Nach einem Kontrollbesuch in dem Altenpflegeheim stellte der Medizinische Dienst der Krankenkassen im November 2003 wesentliche Mängel bei der geleisteten Pflege fest, unter anderem unzureichende Personalausstattung sowie unzureichende Pflegestandards und mangelhafte Gestaltung der Dokumentation. Der Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin wies in einem Brief an die Geschäftsleitung der GmbH im November 2004 darauf hin, dass wegen Personalmangels die hygienische Versorgung der Patienten nicht mehr gewährleistet werden könne, und verlangte von der Geschäftsleitung, schriftlich zu erklären, wie sie die ausreichende Versorgung der Patienten sicherzustellen beabsichtigte.
Nachdem die GeschÃ[…]