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Altersteilzeit – Verlust des Arbeitsplatzes

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Landesarbeitsgericht Hamm
Az: 2 Sa 1901/05
Urteil vom 22.06.2007

Leitsätze:
Die am Ende des Altersteilzeitverhältnisses für den Verlust des Arbeitsplatzes geschuldete Abfindung gemäß § 6 TV Beschäftigungsbrücke für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 28.03.2000 ist als Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO zu berichtigen, wenn der Arbeitsvertrag für verblockte Altersteilszeit vor Insolvenzeröffnung geschlossen worden ist und das Altersteilzeitarbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet (Fortführung von BAG vom 27.04.2006 – 6 AZR 364/05, NZA 2006, 1282 = ZIP 2006, 1962).

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 30.08.2005 – 5 Ca 1429/05 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Tatbestand:
Die Parteien streiten um die insolvenzrechtliche Einordnung eines tariflichen Abfindungsanspruchs.

Der am 32.01.12xx geborene Kläger war seit dem 04.07.1979 bei der in I1xxxxxx ansässigen Firma E1xxx G1xxxx GmbH & Co. KG als Arbeitnehmer tätig, über deren Vermögen am 27.10.2003 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist.

Der Kläger schloss mit der Insolvenzschuldnerin auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung vom 28.03.2000 in der Metallindustrie NRW (TV BB) am 27.09.2000 einen Arbeitsvertrag über verblockte Altersteilzeit. Das Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis begann am 01.02.2001 und endete am 31.01.2005. Gemäß § 10 der Altersteilzeit-Vereinbarung erhält der Kläger unter Bezugnahme auf § 6 TV BB am Ende des Altersteilzeitverhältnisses für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 230,08 EUR x 36 Monate = 8.282,93 EUR.

Der Kläger meint, bei diesem tarifvertraglichen Abfindungsanspruch handele es sich nicht lediglich um eine einfache Insolvenzforderung, sondern um einen Anspruch, der von dem Beklagten als Masseverbindlichkeit zu erfüllen sei.

Demgegenüber vertritt der Beklagte den Standpunkt, die Abfindungsforderung des Klägers sei bereits mit Unterzeichnung des Altersteilzeitvertrages am 27.09.2000 entstanden. Lediglich ihre Fä[…]


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