Alkoholgrenzen und Alkohol im Straßenverkehr (Stand: 01.04.2013):
0,0 Promille – Gilt für alle Fahrzeugführer unter 21 Jahren (mit/ohne Probezeit) und für alle Fahrzeugführer in der Probezeit. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250,00 ⬠bis zu 1.000,00 â¬, 2 Punkte im Verkehrszentralregister, ein Aufbauseminar sowie eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.
0,3 bis 0,49 Promille – Zeigen sich keine Fahrfehler und wird kein Unfall verursacht, so bleibt der Alkoholkonsum ohne Konsequenzen. Zeigt sich eine alkoholbedingte Fahrunsicherheit oder ist ein Unfall auf den Alkoholkonsum zurückzuführen, so kann eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgen. Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren, 7 Punkte, eine Geldbuße sowie ein Freiheitsentzug möglich.
0,5 bis 1,09 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) – Ab 0,5 Promille liegt ohne Anzeichen von alkoholbedingter Fahrunsicherheit eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 500,00 ⬠Bußgeld, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und 1 Monat Fahrverbot geahndet wird (1. Verstoß). Ab dem 2. Verstoß drohen 1.000,00 ⬠Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und beim 3. Verstoß drohen 1.500,00 ⬠Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. Ferner kann die Führerscheinstelle die Ablegung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU â âIdiotentestâ) anordnen. Zudem mögliche Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder – wenn ein Unfall passiert ist oder beinahe passiert wäre – wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren, 7 Punkte im Verkehrszentralregister, eine Geldbuße sowie eine Freiheitsstrafe möglich.
1,1 bis 1,59 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) – Strafe: Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 Jahren, sowie 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Freiheitsstrafe von bis zu 1. Jahr sowie eine Geldbuße bis 1.500,00 â¬. Zudem Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder – wenn ein Unfall passiert ist oder beinahe passiert wäre – wegen Gefß[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de Juristisches Urteil: Verkehrsunfall-Schadensersatz und die Prüfung von Lackierkosten Bei Verkehrsunfällen entstehen oft nicht nur physische Schäden, sondern auch rechtliche Auseinandersetzungen um den angemessenen Schadensersatz. Ein zentrales Thema in solchen Fällen ist die genaue Bestimmung des Schadensumfangs und der damit verbundenen Kosten. Hierbei spielen Begriffe wie Verbringungskosten, UPE Aufschläge oder Lackierkosten […]