Gewährleistungsausschluss aus Musterautokaufvertrag von bekannter Onlineautoverkaufsplattform ist unwirksam!
Die Gewährleistungsausschlussklausel: „Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.“ in einem Musterautokaufvertrag ist unwirksam, da der Wortlaut „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ in Satz 1 jegliche Haftung ausschließt (LG Oldenburg, Urteil vom 01.02.201,Az.: 6 O 2527/11).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BUNDESGERICHTSHOF Az.: VII ZR 493/00 Urteil vom 21.03.2002 Leitsätze: Eine vom Bauträger gestellte Klausel, die vorsieht, dass der Bauträger erst haftet, wenn der Erwerber sich erfolglos bemüht hat, die ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche des Bauträgers gegen die anderen am Bau Beteiligten durchzusetzen, ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGB-Gesetz […]