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Heizkostenabrechnung Wohnfläche falsch: Wann Sie die Korrektur erzwingen

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Heizkostenabrechnung nach Wohnfläche: Wohnfläche im Mietvertrag ist entscheidend!

Die Heizkostenabrechnung Wohnfläche beruht auf einem Wert, der über Hunderte Euro entscheidet: der Quadratmeterzahl im Mietvertrag. Oftmals weichen diese vertraglichen Angaben von der tatsächlichen Fläche ab, weshalb Mieter jahrelang unwissentlich zu viel für die Fixkosten bezahlen. Tatsächlich ist die Angabe im Vertrag nur bedingt bindend, denn es gibt eine juristische Toleranzschwelle. Ab welcher Abweichung können Sie eine Neuberechnung Ihrer Heizkosten verlangen und Ihre zu viel gezahlten Kosten zurückholen? <<<< Auf einen Blick

  • Worum es geht: Bei der jährlichen Heizkostenabrechnung wird ein fester Anteil der Kosten nach der Größe Ihrer Wohnung berechnet. Ist die im Mietvertrag genannte Wohnfläche falsch, zahlen Sie möglicherweise unnötig zu viel. Das betrifft alle Mieter in Mehrfamilienhäusern, die eine jährliche Nebenkostenabrechnung erhalten.
  • Das größte Risiko: Wenn Ihre Wohnung kleiner ist, als im Vertrag steht, zahlen Sie jedes Jahr erhöhte Fixkosten für die Heizung. Das kann sich über die Jahre zu erheblichen Nachzahlungen summieren. Das größte Risiko besteht darin, die Frist von zwölf Monaten für einen Widerspruch gegen die fehlerhafte Abrechnung zu verpassen.
  • Die wichtigste Regel: Die im Mietvertrag angegebene Fläche gilt nur, solange die tatsächliche Größe um maximal zehn Prozent abweicht. Ist Ihre Wohnung aber mehr als zehn Prozent kleiner als angegeben, verliert die Vertragsangabe ihre Gültigkeit. Der Vermieter muss dann die Abrechnung mit der korrekten, kleineren Fläche neu berechnen.
  • Typische Situationen: Das Problem tritt oft bei älteren Verträgen auf, die ungenaue Messungen verwenden. Relevant wird es, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Wohnung deutlich kleiner ist, als die Quadratmeterzahl, nach der Sie bezahlen. Auch wenn Wohnungen im Haus längere Zeit leer stehen, kann dies zu einer fehlerhaften Belastung führen.
  • Erste Schritte: Messen Sie Ihre Wohnung grob nach, um eine erhebliche Abweichung von über zehn Prozent festzustellen. Fordern Sie dann die Berechnungsunterlagen des Vermieters schriftlich an, um die verwendete Gesamtfläche des Hauses zu prüfen. Legen Sie bei Bestätigung Ihres Verdachts innerhalb von zwölf Monaten Widerspruch ein.
  • Häufiger Irrtum: Viele Mieter glauben, dass jede noch so kleine Abweichung eine Korrektur rechtfertigt, doch rechtlich ist nur die Abweichung von mehr als zehn Prozent relevant. Unterschätzen Sie nicht, dass Sie im Streitfall die korrekte, abweichende Fläche durch eine professionelle Messung beweisen müssen.

Die Wohnfläche: Der heimliche Hebel Ihrer Heizkostenabrechnung

Ein einziger Wert in Ihrem Mietvertrag entscheidet oft über Hunderte von Euro bei Ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung: die Angabe zur Wohnfläche. Ihnen ist das sicher schon aufgefallen. Neben den Zählerständen für Heizkörper und Warmwasser taucht dort ein Posten auf, der sich auf die Quadratmeter Ihrer Wohnung bezieht. Doch was passiert, wenn diese Zahl nicht stimmt? Wenn der Zollstock ein anderes Ergebnis liefert als das offizielle Dokument? Viele Mieter vermuten, dass die in ihrem Vertrag genannte Wohnfläche nicht der Realität entspricht. Oftmals handelt es sich um alte, ungenaue Angaben, die über Jahrzehnte weitergegeben wurden. Die entscheidende Frage lautet: Müssen Sie eine Heizkostenabrechnung akzeptieren, die auf einer möglicherweise falschen Grundlage beruht?…


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