Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fiktive Abrechnung: Darf die Versicherung Markenwerkstatt und Mehrwertsteuer kürzen?

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

Die fiktive Abrechnung ist die finanzielle Freiheit nach einem unverschuldeten Autounfall, da Sie sich das Geld für die Reparatur auszahlen lassen können, ohne das Fahrzeug in die Werkstatt bringen zu müssen. Doch diese Freiheit endet oft abrupt, wenn die gegnerische Versicherung versucht, das Sachverständigengutachten zu kürzen oder die Erstattung der Mehrwertsteuer verweigert. Hier beginnen die häufigsten Konflikte, bei denen Laien schnell das Nachsehen haben. Wie setzen Sie Ihre Ansprüche auf volle Kostenerstattung erfolgreich durch und welche Regeln gelten, wenn Ihr Schaden nahe am Totalschaden liegt? <<<< Auf einen Blick

  • Worum es geht: Wenn Sie unverschuldet in einen Autounfall geraten, haben Sie die Wahl, sich die Reparaturkosten auszahlen zu lassen, anstatt das Auto instand zu setzen. Man nennt dies fiktive Abrechnung. Die Entschädigung basiert auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens, nicht auf einer tatsächlichen Werkstattrechnung.
  • Das größte Risiko: Versicherungen versuchen fast immer, die Auszahlung zu kürzen, indem sie auf günstigere Werkstätten verweisen. Sie erhalten grundsätzlich nur den Nettobetrag, da die Mehrwertsteuer nur bezahlt wird, wenn Sie eine Reparaturrechnung vorlegen. Bei älteren Autos droht schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden, wodurch die Auszahlung stark sinkt.
  • Die wichtigste Regel: Beauftragen Sie nach einem Unfall immer sofort einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, um den Schaden zu dokumentieren. Verlassen Sie sich niemals auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Das Gutachten Ihres Experten ist die notwendige Grundlage für Ihre Forderung.
  • Typische Situationen: Sie wählen die fiktive Abrechnung, wenn Sie den Schaden selbst beheben oder nur mit günstigen Teilen reparieren möchten, um Geld zu sparen. Sie ist auch relevant, wenn Sie das Auto unrepariert verkaufen oder beschließen, mit kleinen Mängeln weiterzufahren.
  • Erste Schritte: Dokumentieren Sie den Schaden sofort umfassend mit Fotos und Zeugen. Beauftragen Sie schnellstmöglich einen unabhängigen Gutachter, um die Höhe des erforderlichen Geldbetrages festzustellen. Bei größeren Streitigkeiten mit dem Versicherer sollten Sie einen spezialisierten Anwalt einschalten.
  • Häufiger Irrtum: Der verbreitetste Fehler ist die Annahme, die Versicherung müsse immer die gesamten Reparaturkosten inklusive der Mehrwertsteuer zahlen. Die Steuer wird nur erstattet, wenn Sie die Reparatur tatsächlich durchführen und dies durch eine Rechnung nachweisen.

Ihr Geld, Ihre Entscheidung: Was fiktive Abrechnung wirklich bedeutet

Ein unverschuldeter Autounfall ist mehr als nur ein Ärgernis. Er ist ein Eingriff in Ihr Eigentum. Das deutsche Recht gibt Ihnen deshalb eine entscheidende Freiheit: Sie allein bestimmen, was mit dem Schadensersatz geschieht. Sie müssen Ihr Auto nicht reparieren lassen, um eine Entschädigung zu erhalten. Stattdessen können Sie sich den für die Reparatur erforderlichen Geldbetrag auszahlen lassen. Genau das ist die fiktive Abrechnung. Sie rechnen also auf der Basis eines Kostenvoranschlags oder – viel besser – eines unabhängigen Sachverständigengutachtens ab, nicht auf Basis einer tatsächlichen Werkstattrechnung. Diesen Weg nennt man fiktive Abrechnung, weil die Reparaturkosten nur theoretisch (fiktiv) anfallen….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv