Ein dramatischer Kampf gegen die Zeit: Eine Patientin mit der seltenen Krankheit Morbus Cushing wartet monatelang auf die richtige Diagnose, während ihre Gesundheit unaufhaltsam verfällt. Doch vor Gericht bleiben ihre Forderungen nach Schadenersatz unerhört. Ein schicksalhafter Moment, der zeigt, wie komplex die Suche nach Antworten in der medizinischen Welt sein kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 147/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 09.11.2023
- Aktenzeichen: 12 U 147/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilbereich
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Arzthaftungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Fordert Schmerzensgeld, eine monatliche Schmerzensgeldrente, Verdienstausfall, einen Haushaltsführungsschaden sowie die Feststellung der weiteren Ersatzpflicht. Sie macht eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ab Juni 2013 geltend.
- Hausärztin: War in der Behandlung der Klägerin involviert. Ihre Behandlung, insbesondere die Durchführung einer Untersuchung im Zusammenhang mit den Beschwerdebildern der Klägerin, wird als fehlerhaft beanstandet.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin stellte aufgrund von blauen Flecken, Einblutungen und Beschwerden – verbunden mit einem bestehenden Bluthochdruck – im Juni 2013 einen ärztlichen Kontakt her. Bei einem weiteren Arztbesuch im August 2013 wurden zusätzliche Symptome bemerkt, woraufhin am 03.09.2013 eine Koloskopie durchgeführt wurde. Die Klägerin behauptet, dass die dadurch erfolgte Behandlung fehlerhaft war und daraus gesundheitliche sowie finanzielle Schäden resultierten.
- Kern des Rechtsstreits: Es wird geprüft, ob die ärztliche Behandlung mangelhaft war und ob diese Mängel ursächlich für die geltend gemachten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche der Klägerin sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung:
- Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.
- Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags zu erbringen sind.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
- Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf bis zu 260.000 € festgesetzt.
- Entscheidung:
- Folgen:
- Die Entscheidung bestätigt im Wesentlichen das am 13.07.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Cottbus.
- Die Klägerin muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen und entsprechende Sicherheitsleistungen erbringen, falls die Vollstreckung erfolgt.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wodurch weitere Rechtsmittel im Rahmen der Berufung nicht möglich sind.
Rechte von Patienten: Aufklärung und Dokumentationspflicht im Fokus
Die fehlerhafte ärztliche Behandlung berührt Kernfragen der Aufklärung und Dokumentationspflicht. Für Patienten und Mediziner ist es entscheidend, zu verstehen, wie Transparenz und klare Informationsweitergabe einen Beitrag zur gerechten Behandlungsqualität leisten. Ein konkreter Fall verdeutlicht, welche rechtlichen Anforderungen hier im Mittelpunkt stehen und wie Gerichte diese Thematik bewerten.
Der Fall vor Gericht
Kein Schadenersatz nach verspäteter Diagnose des Morbus Cushing
Die Diagnose der seltenen Krankheit Morbus Cushing bei einer Patientin verzögerte sich um mehrere Monate – dennoch muss das behandelnde Ärzteteam keinen Schadenersatz leisten….