Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Kommt es zu einem Betriebsübergang, so haftet der neue Betriebsinhaber nicht für die Beitragsschulden des alten Betriebsinhabers, da es an einer diesbezüglichen Ermächtigungs- bzw. Übergangsgrundlage fehlt (Bayerisches LSG, Urteil vom 28.01.2011, Az: L 5 R 848/10 B ER).[…] Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/betriebsuebergang-haftung-fuer-ausstehende-sozialversicherungsbeitraege_1037/