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Eigenbedarfskündigung für sozial eng verbundenen Cousin

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Ein Berliner Gericht hat entschieden: Cousins dürfen gemeinsam als GbR Eigenbedarf anmelden und Mieter vor die Tür setzen. Der Fall betrifft eine sechsköpfige Familie, die aus ihrer 160 Quadratmeter großen Wohnung ausziehen muss, weil die Gesellschafter der Eigentümer-GbR – zwei Cousins – mit ihren Familien einziehen wollen. Die Mieter haben nun bis zum 31. Juli 2024 Zeit, eine neue Bleibe zu finden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 67 S 119/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Berlin
  • Datum: 19.10.2023
  • Aktenzeichen: 67 S 119/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren in einem Räumungsrechtsstreit
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die klagende Partei ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die die Räumung einer Wohnung fordert. Sie argumentiert, dass die zehnjährige Kündigungssperrfrist nicht gilt, da die Gesellschafter der GbR der gleichen Familie angehören.
  • Beklagte: Die beklagten Parteien sind Mieter einer Wohnung, die geräumt werden soll. Sie machen geltend, dass die Kündigung unwirksam sei, da die Kündigungssperrfrist noch nicht abgelaufen sei. Alternativ beantragen sie Vollstreckungsschutz.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin erwarb die Mietwohnung und kündigte diese wegen Eigenbedarfs, da das Amtsgericht die Kündigung wegen der noch laufenden Sperrfrist als unwirksam ansah. Die Klägerin legte Berufung ein, argumentierend, dass die Sperrfrist aufgrund der familiären Bindung der Gesellschafter nicht greift.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Kündigungssperrfrist nach dem Erwerb einer vermieteten Wohnung durch eine GbR entfällt, wenn dessen Gesellschafter der gleichen Familie angehören.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Berufungsgericht entschied zugunsten der Klägerin und erkannte ihren Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung an.
  • Begründung: Die Kündigung wurde als wirksam angesehen, da der Begriff „Familie“ im Kontext des § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB auch Cousins bei enger sozialer Bindung umfasst. Daher griff die gesetzliche Kündigungssperre nicht.
  • Folgen: Die Beklagten müssen die Wohnung bis zum 31. Juli 2024 räumen. Sie können durch Sicherheitsleistung die Vollstreckung abwenden. Die Revision wurde zugelassen, um die Auslegung der Kündigungssperre höchstrichterlich klären zu lassen.

Eigenbedarfskündigung: Rechte und Pflichten bei nahen Angehörigen

Die Eigenbedarfskündigung ist ein zentraler Bestandteil des Mietrechts in Deutschland und gibt Vermietern unter bestimmten Umständen das Recht, einem Mietverhältnis zu beenden. Der Bedarf muss dabei gut begründet sein, zum Beispiel wenn Angehörige, zu denen eine soziale Bindung besteht, eine Wohnung benötigen. In solchen Fällen kann auch ein Cousin als Angehöriger betrachtet werden, was die Frage aufwirft, wie eng diese familiären Verhältnisse ausgelegt werden. Kündigungsfristen und -gründe sind wichtige Aspekte, die sowohl für Vermieter als auch für Mieter von Bedeutung sind. Die Rechtslage zur Kündigung im Wohnraummietrecht schützt Mieter und gibt ihnen die Möglichkeit, sich gegen unberechtigte Kündigungen zu wehren….


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