Ein vermeintlicher Behandlungsfehler nach einer Knie-OP entwickelt sich zu einem juristischen Krimi am Oberlandesgericht Dresden. Die Patientin klagt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, doch die Richter sehen klare Aufklärung und korrekte medizinische Standards als erfüllt an. Trotz aufkommender Zweifel gibt das Gericht der Patientin einen Rat, der jegliche Hoffnung auf Erfolg in der Berufung zunichtemacht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 906/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Dresden
- Datum: 10.11.2023
- Aktenzeichen: 4 U 906/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Medizinrecht, Arzthaftungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Die Partei, die die Berufung erhoben hat und Ansprüche aus behaupteten Aufklärungsversäumnissen und Behandlungsfehlervorwürfen im Zusammenhang mit der Implantation einer Knie-TEP sowie einer Revisionsoperation geltend macht
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Im Verfahren ging es um Ansprüche aus Aufklärungsversäumnissen und Behandlungsfehlervorwürfen, die im Zusammenhang mit der Implantation einer Knie-TEP (27.10.2016) und einer Revisionsoperation (08.02.2017) erhoben wurden
- Kern des Rechtsstreits: Es wurde geprüft, ob die Berufung der Klägerin, die sich auf die Vorwürfe im medizinischen Behandlungsfehlerbereich stützt, Aussicht auf Erfolg bietet
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen; der anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung am 14.11.2023 wurde aufgehoben und der Streitwert für das Berufungsverfahren auf bis zu 60.000,- € festgesetzt
- Begründung: Der Senat kam zu dem Schluss, dass die auf Aufklärungsversäumnisse und Behandlungsfehlervorwürfe gestützte Berufung in der Sache keine Erfolgsaussichten bietet und weder grundsätzliche Bedeutung hat noch eine Entscheidung des Berufungsgerichts im Rahmen einer mündlichen Verhandlung erforderlich macht
- Folgen: Die Klägerin erhält die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen zu der Entscheidung Stellung zu nehmen und wird dabei auch aufgefordert, die Rücknahme der Berufung in Erwägung zu ziehen; die festgesetzte Streitwertbegrenzung bleibt Bestand und es entfällt die weitere mündliche Verhandlung
Gerichtsurteil beleuchtet Bedeutung von medizinischer Aufklärung und Einwilligung
Die Anforderungen an medizinische Verlaufsaufklärung sowie die rechtzeitige Einwilligung bilden essenzielle Grundlagen für Patienteninformation und Sicherheit vor Operationen. Sie garantieren, dass Betroffene ihre Entscheidung gut informiert treffen können. Ein aktuelles Gerichtsurteil veranschaulicht, wie lückenlose Aufklärung und transparente Abläufe in der medizinischen Praxis rechtlich bewertet werden – der nächste Fall liefert spannende Einblicke in die praktische Umsetzung dieser Prinzipien.
Der Fall vor Gericht
Berufung nach Knie-OP scheitert: OLG Dresden bestätigt Aufklärungspflicht und Behandlungsstandard
Bei einer Klage wegen angeblicher Behandlungsfehler nach einer Kniegelenksoperation hat das Oberlandesgericht Dresden die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Die Patientin hatte nach der Implantation einer Knieprothese im Oktober 2016 und einer Revisionsoperation im Februar 2017 Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert. Das Gericht sah jedoch weder Aufklärungsmängel noch Behandlungsfehler als gegeben an….