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Was besagt die 10-Prozent-Regel bei der Wohnfläche?

Die vom BGH geschaffene Rechtssicherheit hat eine scharfe, klar definierte Grenze. Diese Grenze ist der juristische Kernpunkt, den Sie kennen müssen, um Ihre Rechte durchzusetzen: die 10-Prozent-Toleranzschwelle.

Solange die tatsächliche Wohnfläche um weniger als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Fläche abweicht, bleibt die vertragliche Angabe die gültige Berechnungsgrundlage. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Korrektur der Heizkostenabrechnung. Der Bundesgerichtshof sieht eine solche Abweichung als unerheblich an.

Der entscheidende Wandel tritt ein, sobald die Abweichung die magische Grenze von 10 % überschreitet. Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der vertraglichen Angabe ab, kippt die gesamte Logik. Der BGH wertet eine derart große Diskrepanz nicht mehr als verzeihbare Ungenauigkeit, sondern als einen erheblichen Mangel.

Die Konsequenz ist radikal und für Mieter überaus vorteilhaft: Bei einer Abweichung von mehr als 10 % wird die tatsächliche, korrekt ermittelte Wohnfläche zur einzig gültigen Berechnungsgrundlage. Die Vereinbarung im Mietvertrag verliert für die Abrechnung ihre Gültigkeit. Dies gilt sowohl, wenn die Wohnung kleiner ist als angegeben (zu Ihrem Vorteil), als auch, wenn sie größer ist (zu Ihrem Nachteil).

Die Begründung des Bundesgerichtshofs für diese starre 10-Prozent-Grenze liegt in der Abwägung zweier Interessen: der Rechtssicherheit und dem Schutz vor erheblichen Mängeln. Einerseits sollen Mietverträge eine verlässliche Grundlage bleiben, ohne dass jede kleine Messdifferenz zu einem Rechtsstreit führt. Andererseits ist eine Abweichung von über 10 % so gravierend, dass der im Vertrag genannte Wert seine Berechtigung verliert und das Festhalten daran für den Mieter unzumutbar wäre.

Zusammengefasst bedeutet das:

  • Abweichung bis 10 %: Die vertragliche Fläche gilt. Eine Korrektur der Abrechnung ist nicht möglich.
  • Abweichung über 10 %: Die tatsächliche Fläche gilt. Sie können eine Korrektur der Abrechnung verlangen.

 

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Die 10-Prozent-Regel: Welche Wohnfläche wann zählt

Für die Heizkostenabrechnung ist nicht immer die Wohnfläche entscheidend, die im Mietvertrag steht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine klare Toleranzschwelle definiert, die darüber entscheidet, welche Angabe als Berechnungsgrundlage dient. Die folgende Tabelle fasst die Rechtslage zusammen.

Abweichung der tatsächlichen von der vertraglichen Fläche Gültige Berechnungsgrundlage Anspruch auf Korrektur?
Geringfügig (bis 10 %) Die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche. Nein. Geringe Abweichungen gelten als unerheblich und müssen aus Gründen der Rechtssicherheit hingenommen werden. Eine Korrektur der Abrechnung ist nicht möglich.
Erheblich (mehr als 10 %) Die tatsächliche, korrekt ermittelte Wohnfläche. Ja. Die fehlerhafte Angabe im Mietvertrag wird unwirksam. Sie haben einen Anspruch auf eine Neuberechnung der Abrechnung und können zu viel gezahlte Kosten zurückfordern….


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