Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Frankfurt – Az.: 2/24 O 20/19 – Urteil vom 19.06.2019 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 963,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 2.11.2018 zu zahlen. Die Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € gegenüber den […]