Welche Pflichten hat ein Versicherungsvermittler bei Gebäudeversicherungen generell? Was bedeutet „Unterversicherung“ bei einer Gebäudeversicherung und warum ist sie so wichtig? Wie kann ich als Versicherungsnehmer sicherstellen, dass die Versicherungssumme meiner Gebäudeversicherung korrekt ist? Was ist ein Beratungsprotokoll und welche Bedeutung hat es im Streitfall? Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass mein Versicherungsvermittler seine Beratungspflichten verletzt hat? Welche Pflichten hat ein Versicherungsvermittler bei Gebäudeversicherungen generell? Ein Versicherungsvermittler spielt eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Gebäudeversicherungen. Seine Pflichten sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Hier sind die wichtigsten Pflichten: Beratungspflichten: Ein Versicherungsvermittler muss den Versicherungsnehmer umfassend beraten. Dies umfasst die Befragung nach den Wünschen und Bedürfnissen sowie die Empfehlung einer passenden Versicherung unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und Prämien. Dokumentationspflicht: Jede Beratung muss dokumentiert werden, um die Qualität der Beratung zu überprüfen und den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Sachkunde und Erlaubnis: Versicherungsvermittler benötigen in der Regel eine Erlaubnis nach § 34d GewO und müssen über die erforderliche Sachkunde verfügen, die durch die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) geregelt wird. Unterschied zwischen Versicherung
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Az.: 10 A 10851/08.OVG Urteil vom 31.10.2008 In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Fahrerlaubnis hat der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31. Oktober 2008 für Recht erkannt: Auf die Berufung des Klägers wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 12. März 2008 die Verfügung […]