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Rechtsanwälte Kotz GbR

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Wann gilt eine Tätigkeit als „beruflich“ im Sinne der Haftpflichtversicherung und wann als reine Gefälligkeit? Eine Tätigkeit gilt im Sinne der Haftpflichtversicherung als beruflich, wenn sie regelmäßig, entgeltlich und mit erkennbarem wirtschaftlichem Zweck ausgeübt wird. Die Abgrenzung zur reinen Gefälligkeit ist oft fließend und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Kriterien für eine berufliche Tätigkeit Regelmäßigkeit: Wenn Sie eine Tätigkeit wiederholt und planmäßig ausüben, spricht dies für eine berufliche Natur. Beispielsweise gilt das wöchentliche Rasenmähen für den Nachbarn eher als beruflich, während einmaliges Aushelfen eine Gefälligkeit darstellt. Entgeltlichkeit: Eine Vergütung ist ein starkes Indiz für eine berufliche Tätigkeit. Dies muss nicht zwingend Geld sein – auch Sachleistungen oder indirekte Vorteile können als Entgelt gelten. Wenn Sie regelmäßig für Ihre Nachbarn einkaufen und dafür einen Tankgutschein erhalten, könnte dies als berufliche Tätigkeit eingestuft werden. Wirtschaftlicher Zweck: Verfolgen Sie mit Ihrer Tätigkeit ein wirtschaftliches Ziel, wie die Erzielung von Einkommen oder die Förderung Ihres Geschäfts, deutet dies auf eine berufliche Natur hin. Wenn Sie als Hobbygärtner gelegentlich Pflanzen für Freunde umtopfen, ist dies eher eine Gefälligkeit. Bieten Sie diesen Service regelmäßig gegen Bezahlung an, wird es zur beruflichen Tätigkeit. Abgrenzung zur Gefälligkeit Eine Gefälligkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit unentgeltlich, gelegentlich und ohne wirtschaftlichen Zweck erfolgt. Typische Beispiele sind nachbarschaftliche Hilfe oder familiäre Unterstützung. Wenn Sie einmalig beim Umzug eines Freundes helfen oder gelegentlich auf die Kinder Ihrer Schwester aufpassen, handelt es sich um Gefälligkeiten. Grauzonen und Einzelfallbetrachtung In vielen Fällen ist die Abgrenzung nicht eindeutig. Versicherungen prüfen dann den Einzelfall genau. Folgende Aspekte können dabei eine Rolle spielen: Grad der Selbstständigkeit: Je eigenständiger Sie bei der Ausführung der Tätigkeit sind, desto eher wird sie als beruflich eingestuft. Umfang der Tätigkeit: Eine zeitintensive Aufgabe tendiert eher zur beruflichen Natur als eine kurzzeitige Hilfe. Expertise: Nutzen Sie spezielle Fachkenntnisse oder Qualifikationen, spricht dies für eine beruflich


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