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xxx LG Osnabrück – Az.: 9 O 987/23 – Urteil vom 13.10.2023 * Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.→ Lesen Sie hier den vollständigen Urteilstext… 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. 4. Der Streitwert wird auf 5.075,00 € festgesetzt. Tatbestand Die Klägerin macht Ansprüche aus einem Unfallversicherungsvertrag wegen des tödlichen Sturzes ihres mitversicherten Ehemannes geltend, wobei bei dem im Krankenhaus Verstorbenen eine ganz erhebliche Alkoholintoxikation festgestellt wurde. Die Klägerin unterhält am 27.06.2021 einen Unfallversicherungsvertrag bei der Beklagten, mitversichert war ihr Ehemann ————————–. Der Vertrag sah unter anderem eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000,00 € und ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 25,00 € pro Tag vollstationärer Behandlung vor, hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Beitragsrechnung vom Mai 2021 (Anlage K1), der Verbraucherinformationen sowie Versicherungsbedingungen und auch des Versicherungsscheins samt Nachtrag verwiesen (Anlagen K2 und K3 sowie Bl. 36 ff. AB K). In der Nacht vom 27.06.2021 auf den 28.06.2021 zwischen 23:00 Uhr und 00:00 Uhr rief die Klägerin einen Rettungswagen, da ihr Ehemann nach einer Familienfeier anlässlich seines Geburtstages zunächst über Unwohlsein geklagt hatte und dann bewusstlos geworden war. Als die Sanitäter zusammen mit einer Notärztin eintrafen, war der Ehemann der Klägerin allerdings wieder zu Bewusstsein gekommen und lehnte eine Krankenhausbehandlung ab. Als die Sanitäter und die Notärztin sich unten an der Haustür schon wieder verabschieden wollten, gab es im Schlafzimmer im ersten Stock einen lauten Knall. Dort ist festgestellt worden, dass der Ehemann der Klägerin gestürz


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