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**Corona-Reisestorno: Das Urteil, das Sie verstehen sollten – Was bedeutet das für zukünftige Reisebuchungen?**

Vor fünf Jahren hat die Corona-Pandemie unser Leben verändert – auch Urlaubsreisen waren plötzlich nicht mehr möglich. Viele Menschen, die lange im Voraus ihren Urlaub gebucht hatten, mussten ihre Pläne ändern. Der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafrecht, hat sich jetzt mit der Frage beschäftigt: Wer muss die Kosten tragen, wenn eine Reise wegen Corona storniert wurde?  Das Ergebnis ist wichtig für alle Reisenden und Reiseveranstalter.

**Warum geht es eigentlich?**

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine tolle Reise gebucht und freuen sich darauf. Dann kommt plötzlich eine Pandemie, wie Corona, dazwischen.  Sie möchten verständlicherweise Ihre Reise absagen. Aber darf der Reiseveranstalter dann einfach Stornogebühren verlangen? Oder bekommen Sie Ihr Geld zurück?

Genau darum ging es in mehreren Fällen, die der BGH jetzt entschieden hat.  Konkret ging es um die Frage, wann Sie eine Reise kostenlos stornieren können, wenn außergewöhnliche Umstände dazwischenkommen – wie eben eine Pandemie.

**Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hilft bei der Entscheidung**

Bevor der BGH selbst entscheiden konnte, hat er erst einmal den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefragt. Der EuGH ist so etwas wie der oberste Richter der Europäischen Union und entscheidet über die Auslegung von EU-Recht.  Der BGH wollte vom EuGH wissen, wie eine bestimmte EU-Richtlinie (die sogenannte Pauschalreiserichtlinie) in solchen Fällen auszulegen ist.

**Was hat der EuGH entschieden?**

Der EuGH hat gesagt: Wenn es am Urlaubsort oder in der Region „außergewöhnliche Umstände“ gibt, die Ihre Reise erheblich beeinträchtigen, dann können Sie Ihre Pauschalreise kostenlos stornieren.  Aber: Diese außergewöhnlichen Umstände müssen **schon zum Zeitpunkt Ihrer Stornierung** bestehen.

**Vereinfacht gesagt:**  Sie können nicht einfach spekulieren und hoffen, dass die Umstände später noch schlimmer werden, um dann kostenlos zu stornieren.  Es zählen nur die Gründe, die **jetzt schon** vorliegen, wenn Sie Ihre Stornierung erklären.

**Beispiel:** Stellen Sie sich vor, Sie stornieren Ihre Reise nach Italien im Februar 2020, weil es erste Nachrichten über Corona in Norditalien gibt.  Wenn die Lage zu diesem Zeitpunkt schon so ernst ist, dass man vernünftigerweise von einer erheblichen Beeinträchtigung Ihrer Reise ausgehen konnte, dann wäre eine kostenlose Stornierung möglich.  Wird die Lage aber erst später, beispielsweise im März 2020, wirklich schlimm und Italien macht dicht, dann könnten Stornogebühren anfallen, wenn Ihre Stornierung schon im Februar war – **es sei denn**,  die Gefahr einer Verschlimmerung war im Februar schon sehr deutlich absehbar….


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