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Vermächtnis und Erbe: Grundlegende Unterschiede im deutschen Erbrecht

Das deutsche Erbrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, um den eigenen Nachlass zu regeln. Zwei zentrale Begriffe, die dabei häufig Verwirrung stiften, sind Vermächtnis und Erbe. Obwohl beide Konzepte Zuwendungen von Todes wegen darstellen, unterscheiden sie sich fundamental in ihrer rechtlichen Natur und ihren Auswirkungen. Um eine fundierte Entscheidung bei der Nachlassplanung treffen zu können, ist es unerlässlich, diese Unterschiede genau zu kennen.

Die rechtliche Stellung des Vermächtnisnehmers

Ein Vermächtnis, auch Legat genannt, ist eine besondere Form der letztwilligen Verfügung. Es ist im § 1939 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert und wird wie folgt definiert: „Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis).“ Dies bedeutet, dass der Erblasser einer Person einen konkreten Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Leistung zusprechen kann, ohne sie zur Erbin zu machen.

Der Vermächtnisnehmer erhält durch das Vermächtnis lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben oder den Beschwerten. Er wird nicht Teil der Erbengemeinschaft und tritt nicht in die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers ein. Stattdessen hat er das Recht, von den Erben die Herausgabe des ihm zugedachten Gegenstands oder die Erbringung der festgelegten Leistung zu fordern.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Vermächtnisnehmer nicht automatisch Eigentümer des vermachten Gegenstands wird. Er muss seinen Anspruch aktiv geltend machen und die Erfüllung des Vermächtnisses von den Erben verlangen. Diese rechtliche Konstruktion bietet dem Erblasser die Möglichkeit, gezielt einzelne Vermögenswerte an bestimmte Personen zu übertragen, ohne sie in die umfassende Verantwortung eines Erben zu setzen.

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