Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Was ist eine Sicherungshypothek? Eine Sicherungshypothek ist eine besondere Form der Hypothek, die sich in wesentlichen Punkten von einer gewöhnlichen Hypothek unterscheidet. Sie dient der Absicherung bestimmter Forderungen und ist durch ihre strenge Abhängigkeit von der zugrundeliegenden Forderung gekennzeichnet. Im Gegensatz zur regulären Hypothek, auch Verkehrshypothek genannt, ist die Sicherungshypothek nicht übertragbar und somit nicht verkehrsfähig. Es wird kein Hypothekenbrief ausgestellt, was die Flexibilität dieses Instruments deutlich einschränkt. Die Sicherungshypothek muss im Grundbuch explizit als solche gekennzeichnet werden. Ein wesentliches Merkmal der Sicherungshypothek ist, dass sich das Recht des Gläubigers ausschließlich nach der zugrundeliegenden Forderung richtet. Der Gläubiger kann sich nicht allein auf den Grundbucheintrag berufen, sondern muss im Zweifelsfall das Bestehen und die Höhe der Forderung nachweisen. Dies unterscheidet sie von der Verkehrshypothek, bei der der Grundbucheintrag als Beweis ausreicht. Sicherungshypotheken finden in der Praxis vor allem in speziellen Situationen Anwendung. Sie werden beispielsweise von Bauunternehmen oder Handwerksfirmen genutzt, um ihre Forderungen aus Bauverträgen oder Werkleistungen abzusichern. Auch im Rahmen von Zwangsvollstreckungen kann eine Sicherungshypothek als Zwangssicherungshypothek eingetragen werden, wenn ein gültiger Vollstreckungstitel vorliegt. Für die Immobilienfinanzierung sind Sicherungshypotheken aufgrund ihrer eingeschränkten Flexibilität und Übertragbarkeit in der Regel nicht geeignet. Hier kommen üblicherweise Verkehrshypotheken oder Grundschulden zum Einsatz, die den Bedürfnissen von Kreditinstituten besser entsprechen. Die Sicherungshypothek erlischt automatisch, wenn die zugrundeliegende Forderung beglichen wird. Anders als bei der gewöhnlichen Hypothek entsteht dabei keine Eigentümergrundschuld. Dies unterstreicht die enge Verknüpfung zwischen der Sicherungshypothek und der abgesicherten Forderung. Für den Schuldner bedeutet eine Sicherungshypothek nicht zwangsläufig eine unmittelbare Gefahr der Zwangsverwertung seines Eigentums. Sie zeigt zunächst nur an, dass eine Forderung gegen ihn besteht. Dennoch sollte die rechtliche Bedeutung einer Sicherungshypothek nicht unterschätzt werden, da sie dem Gläubiger ein starkes Instrument zur Durchsetzung seiner Ansprüche an die Hand gibt.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv